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Im vergangenen Jahr hatte ich entgültig mein auch während der Elternzeit noch fortbestehendes Arbeitsverhältnis mit meinem alten Arbeitgeber aufgelöst. Man wollte oder konnte mir meine alte Funktion – die zum Ende meiner Elternzeit unbesetzt war – nicht in Teilzeit geben. Doch dies ist ein anderes Thema.
Denn gerade beim Aufräumen fiel mir wieder ein Brief vom Arbeitsamt in die Hände. Wenn auch schon eine gute Weile her und die Sache für mich längt abgeschlossen ist, so hat der Brief mich doch wieder geärgert. Nachdem ich mein fest angestelltes Arbeitsverhältnis beendet und mit meiner Ausbildung kurz zuvor begonnen hatte, zogen wir in Erwägung, dass ich mich für die Zeit der Ausbildung arbeitslos meldete und ich so vielleicht auf hin und wieder kleinen freien Textarbeiten verzichten könnte. Gut, ich begab mich also in diese Mühlen, um am Ende einen Brief mit den freundlichen Worten zu bekommen:
„(…) Ihren Antrag lehne ich ab. Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie sind in den letzten zwei Jahren weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen und haben die Anwartschaftszeit nicht erfüllt. (…)“
Mmmmhhh, wie sollte ich auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, wenn ich mich in Elternzeit befand? Das wäre schon allein technisch nicht gegangen. In meinen Augen könnte ich das auch so lesen: Ich habe kein Anrecht auf Arbeitslosengeld, weil ich es gewagt habe, fünf Jahre in Elternzeit Zuhause zu bleiben und mich im Schwerpunkt um die Erziehung unserer Kinder zu kümmern. Dass ich vor meinem Muttersein mehr als ein Jahrzehnt sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, interessierte nicht mehr.
Wenn denn die Erziehungszeit in unserem Land auch dem Schutz der Familie dient, so sollte sie doch auch wertbare Zeit hinsichtlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sein. Ich verstand es nicht und verstehe es jetzt immer noch nicht. Und die Agentur für Arbeit schuldet mir immer noch eine Erklärung. Zurück bleibt aber einmal wieder: Familien, egal welche und in welcher Konstellation sind nicht erwünscht. Aber das haben wir ja schon am Muttertag gelesen…